Verfahrensverzeichnis für Jedermann (§ 4g Absatz 2 BDSG)

Die Gewährleistung des Datenschutzes (der Schutz von Persönlichkeitsrechten)
ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Mandanten und Geschäftspartner könne
sicher sein, dass wir mit Daten verantwortungsbewusst umgehen und die
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden
sind, um ein höchstmögliches Schutzniveau für die gespeicherten Daten
zu gewährleisten.
Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag
jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG
festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung wird hiermit
unmittelbar nachgekommen, damit wird ein individueller Antrag entbehrlich.

1. Firma der verantwortlichen Stelle
Dipl.-Kfm. Joachim Buchau
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

 

2. Geschäftsführung

Dipl.-Kfm. Joachim Buchau

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Lindenstr. 28, D-41515 Grevenbroich

Telefon: +49 (0)2181 16 45 97-0

Telefax: +49 (0)2181 16 45 97-9

E-mail: info@steuerberater-buchau.de

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Der Hauptzweck ist die steuerberatende und wirtschaftsprüfende Tätigkeit
mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personen-
bezogenen Daten zum Zweck der Erstellung bzw. Prüfung von Finanz-
buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschlüssen, Steuerklärungen,
Teilnahme an / Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen,
Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
Abschlussprüfungen.
Ein weiterer Bereich ist die Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung,
-nutzung und ggf. -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung
gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen
Daten oder
Datenkategorien
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten
erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter Punkt 4
genannten Zwecke erforderlich sind: Eigene Mitarbeiter, Bewerber, Auftraggeber/
Mandanten sowie deren Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, eigene Lieferanten,
Dienstleister, Vertragspartner und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen.
 

Datenkategorien:

Interessentendaten, Mandantendaten, Mitarbeiterdaten, Geschäftspartnerdaten,
Lieferantendaten, Daten öffentlicher Stellen.
 

Daten:

Adressdaten, Namensdaten, Geburtsdatum, Güterstand, Steuernummern,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Angaben zu Sozialversicherungsnummer,
Konfession, Gesundheitsdaten, Planungsdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten,
freiwillige Angaben des Betroffenen soweit dies zur Erledigung des Auftrags
oder zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im Bereich der Personalverwaltung
werden zusätzlich Angaben zur Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäfti-
gungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsdaten; Renten- und Sozialversicherungsdaten,
Bankverbindung, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen gespeichert.
 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt
werden können
Grundsätzlich erhalten die Mandanten selbst die Daten bzw. die von der Lohn-
und Gehaltsabrechnung betroffenen Mitarbeiter. Ohne Einverständnis der Man-
danten werden keine personenbezogenen Daten an andere Empfänger weitergeleitet.
Liegt das ausdrückliche Einverständnis oder der Auftrag der Mandanten vor oder
bestimmen dies vorrangige Rechtsvorschriften, so werden Daten an die Finanzämter, Träger der Sozialversicherungen, Banken, Versicherungen, Gerichte und andere
Behörden und öffentliche Stellen weitergegeben.  

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht,
wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen dem nicht entgegenstehen.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4.
genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten (außerhalb EU/EWR)

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten ist nicht geplant
Sofern eine Datenübermittlung an Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich
sein sollte, wird diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften
gemäß §§ 4 b und 4 c BDSG erfolgen.

9. Beurteilung der Datenschutzmaßnahmen
Alle bisherigen und zukünftigen Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und
angemessen, den Schutzzweck des Bundesdatenschutzgesetzes zu erreichen,
sie entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik. Hierbei wurde und wird
insbesondere Wert gelegt auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG).


10. Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Dipl.-Kfm. Joachim Buchau

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater